Campingplatzordnung

„Herzlich Willkommen“ auf unserem Campingplatz Ortnerhof.

Wir freuen uns über Ihren Besuch und wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen die Tage oder Wochen die Sie hier verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten.

Mit Betreten des Campingplatzes erkennen Sie die Campingplatzordnung an und verpflichten sich  zu deren Einhaltung.
Damit Ihr Aufenthalt reibungslos abläuft, bitten wir Sie folgende Regeln zu beachten:

  1. Auf dem Campingplatzgelände sind keine Hunde erlaubt.

  2. Anreisen bitte nur mit vorheriger Reservierung und während der Bürozeiten bzw. nach Absprache möglich.

  3. Melden Sie sich bei der Ankunft, vor Betreten des Campingplatzes, in der Rezeption unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an. Bei 80 % - 100% Schwerbeschädigung ist, wegen Ermäßigung der Kurtaxe, gleich bei der Anmeldung ein gültiger Ausweis vorzulegen. Wenn der Platz auch nur für kurze Zeit als Besucher betreten wird, müssen Sie sich vor dem Besuch bei der Campingplatzverwaltung anmelden. Sollten Sie ein zweites Fahrzeug mitbringen oder ein zusätzliches Zelt aufstellen wollen, teilen Sie uns das bitte gleich bei der Reservierung mit.

  4. Die Gebühren, die Sie als Gast auf unserem Platz bezahlen, entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste.

  5. Beim Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten folgen Sie bitte den Anweisungen des Platzwartes. Die zugewiesenen Standplätze sind während der gesamten Verweildauer beizubehalten und die Standplatzgrenzen sind einzuhalten. Ein Standplatzwechsel ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Platzverwaltung zulässig.

  6. Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Standplätze einzufrieden. Bitte achten Sie auch darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre und andere Gegenstände gefährdet wird.

  7. Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen sauber zu verlassen. Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume.

  8. Die Ver- und Entsorgung für Wohnmobile, sowie die Müllcontainer befinden sich hinter dem Sanitärgebäude. Sie können diese nur benützen, wenn Sie auf dem Campingplatz angemeldet sind oder uns ein gültiges Ticket vom Übernachtungsplatz vorlegen. Bitte Papier, Glas, Blech, Verpackungen und Kunststoffe trennen. Für Grün- und Laubabfälle ist eine eigene Lagerungsstelle, neben den Garagen, am Wall, vorhanden. So können wir die Kosten für die Entsorgung niedrig halten und von einer Müllgebühr absehen. Sperrmüll, defekte Gerätschaften wie Elektrogeräte, Stühle, alte Zelte etc. hat der Camper selbst im gemeindlichen Wertstoffhof zu entsorgen. Werden solche Gegenstände unberechtigt auf dem Campingplatzgelände oder bei den Müllcontainern abgestellt, werden entsprechende Entsorgungskosten dem jeweiligen Camper direkt berechnet.

    Da sich der Campingplatz im Wasserschutzgebiet befindet, ist es unbedingt erforderlich, dass das Abwasser in einem Behälter aufgefangen und beim Sanitärgebäude, in der Chemikalientoilette, entsorgt wird.

  9. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Stellen Sie Radios, Fernsehgeräte usw. immer so leise ein, dass Sie andere Gäste nicht stören. Während der Ruhezeiten sollen auch laute Gespräche vermieden werden.

    Der Campingplatz ist während der Mittagsruhe von 12.00 – 14.00 Uhr und während der Nachtruhe von 22.00 – 7.00 Uhr durch Schranken geschlossen. Es dürfen während dieser Zeit auch keine Fahrzeuge auf dem Platz bewegt werden. Sie können den PKW auf dem Parkplatz vor der Schranke abstellen.

  10. Fahrzeuge jeglicher Bauart dürfen auf dem Campingplatz nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
  11. Aus Sicherheitsgründen ist offenes Feuer wie Lagerfeuer strengstens verboten. Grillen mit Holzkohle, Gasgrill oder Elektrogrill ist nur unter ständiger Aufsicht erlaubt. Wir bitten um Rücksichtnahme auf die Nachbarn.
    Es darf keine warme Grillkohle in die Müllcontainer entsorgt werden!
                           
  12. Sachbeschädigungen von Campingplatzeinrichtungen jeglicher Art sind unverzüglich dem Verwaltungspersonal zu melden.

  13. Das Fußballspielen etc. auf dem Campingplatz ist nicht erlaubt, dafür ist neben dem Spielestadl eine Spielwiese mit Bolzplatz vorhanden. Mit Rollerskatern, Roller, Räder etc. darf nicht auf die Rampen/Fliesen am Sanitärgebäude bzw. in die Sanitärräume gefahren werden!

  14. Das Betreten des Lärmschutzwalles ist strengstens verboten!

  15. Bitte melden Sie sich am Tag vor der Abreise im Büro ab, damit die Rechnung vorbereitet werden kann. Wir bitten den Platz bis 10.00 Uhr zu räumen, da sonst ein Aufschlag berechnet werden muss. Ebenso bitten wir den Platz bei der Abreise in ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen.

  16. Die Verwaltung ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d. h. sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste erforderlich scheint (z. B. bei Ruhestörung).

  17. Händler und Personen, die auf dem Campingplatz oder vom Platz aus ein Gewerbe ausüben wollen, haben keinen Zutritt.

Wir hoffen, dass Sie diese Regeln beachten und wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt auf unserem Campingplatz.
Ihre Familie Bichler und Mitarbeiter

Frühere Campingplatzordnungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Campingplatz Ortnerhof, 1.1.2021